Criminal Code

§ 1 Versuch

  1. Der Versuch eines Verbrechens ist strafbar.

  2. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

  3. Hat der Täter aus grobem Unverständnis gehandelt, kann Vollstreckungsbeamter von einer Verurteilung oder Strafe absehen.

§ 2 Fahrlässigkeit und Vorsatz

  1. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr nötige Sorgfalt außer Acht lässt.

  2. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen eine rechtswidrige Handlung begeht oder ausführt.

  3. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit einer Strafe belegt.

§ 3 Mittäterschaft

  1. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

  2. Begehen mehrere eine Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft.

§ 4 Notwehr

  1. Wer eine Tat begeht, um einen drohenden rechtswidrigen Angriff auf sich, seine Rechtsgüter oder Dritte abzuwenden, handelt in Notwehr.

  2. Wer das gerechtfertigte Maß überschreitet, handelt rechtswidrig.

Verbrechen gegen die Unversehrtheit

§ 5 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

  1. Wer einen Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder Drohung durch Gewalt hindert, wird mit einer Geldstrafe bis zu $5000 bestraft.

  2. Die Tat ist nicht strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. ² Gegen eine unrechtmäßige Diensthandlung ist Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.

§ 6 Verweigerung der Polizeilichen Anordnung

  1. Wer die Anordnung eines Officers des Police Departments verweigert, wird mit einer Geldstrafe bis zu $700 bestraft.

  2. Die Tat ist nicht strafbar, wenn die Anordnung nicht rechtmäßig ist.

§ 7 Strafvereitelung

  1. Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil verhindert, dass ein anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit einer Geldstrafe bis zu $15.000, oder bis zu 120 Hafteinheiten bestraft.

  2. Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe, kann jedoch einzelfallabhängig angemessen hinzuaddiert werden.

§ 8 Erpressung

  1. Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Genötigten schadet, wird mit einer Geldstrafe bis zu $6000 und bis zu 25 Hafteinheiten bestraft.

  2. Wer als Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat, wird mit einer Geldstrafe bis zu $12.000 und bis zu 45 Hafteinheiten bestraft.

  3. Wer jemanden durch sein Handeln bedroht, erpresst oder durch andere rechts- & sittenwidrige Handlungen dazu bringt, Gegenstände oder eine Handlung an sich oder Dritte weiterzugeben, macht sich der räuberischen Erpressung Strafbar und wird mit bis zu $20.000 oder bis zu 60 Hafteinheiten bestraft.

    1. §23 Raub bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Nötigung

  1. Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Geldstrafe bis zu $2000 und bis zu 10 Hafteinheiten bestraft

  2. Wer seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht, wird mit einer Geldstrafe bis zu $10.000 und bis zu 60 Hafteinheiten bestraft.

§ 10 Körperverletzung

  1. Wer einen Menschen tätlich angreift und so in seiner körperlichen Unversehrtheit schadet, begeht eine Körperverletzung und wird mit einer Geldstrafe bis zu $5000 und bis zu 15 Hafteinheiten bestraft.

  2. Wer einen Menschen mit einer Hiebwaffe, einem Sportgerät oder einem Werkzeug oder einem ähnlichen Gegenstand angreift oder innerhalb einer Bande handelt, begeht eine gefährliche Körperverletzung und wird mit einer Geldstrafe bis zu $10000 und bis zu 30 Hafteinheiten bestraft.

  3. Wer einen Menschen mit einer Stichwaffe oder einer Schusswaffe angreift, begeht eine schwere Körperverletzung und wird mit einer Geldstrafe bis zu $15000 und bis zu 60 Hafteinheiten bestraft.

    1. bei besonderer schwere der Schuld -> versuchter Totschlag (§13)

    2. bei niederen Beweggründen -> versuchter Totschlag (§13)

  4. Wer einen Menschen tätlich angreift und dieser bewusstlos wird, begeht eine schwere Körperverletzung.

  5. Wer fahrlässig einen anderen Menschen verletzt, wird nach § 10 Abs. 1,4 bestraft.

  6. Bei Abs. 1 handelt es sich um ein Antragsdelikt.

§ 11 Freiheitsberaubung

  1. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Geldstrafe bis zu $10.000 und einer Haftstrafe bis zu 60 Hafteinheiten bestraft.

§ 12 Mord

  1. Wer einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 600 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu $100.000 bestraft.

§ 13 Totschlag

  1. Wer im Affekt einen anderen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 120 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu $50.000 bestraft.

  2. Eine Aufforderung zur Selbsttötung gilt als Totschlag, wenn die Selbsttötung danach erfolgt ist.

  3. Wer fahrlässig einen anderen Menschen tötet, wird nach § 13 Abs 1 bestraft.

§ 14 Flucht

  1. Wer sich durch Flucht einer Maßnahme oder einer gefährlichen Situation entzieht, handelt nicht rechtswidrig. ² Wer auf der Flucht Straftaten begeht, wird für die jeweils verwirklichten Tatbestände härter bestraft. (bis zu 20% Aufschlag sowohl bei Geld- und Haftbußen)

§ 15 Unterlassene Hilfeleistung

  1. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach, ohne erhebliche eigene Gefahr oder Verletzungen zuzumuten ist, wird mit einer Geldstrafe bis zu $5000 bestraft.

  2. Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem dritten Hilfe leistet oder leisten will. Zusätzlich kann eine Haftstrafe bis zu 30 Hafteinheiten verhängt werden.

§ 16 Herbeiführen von Explosionen

Wer eine Explosion herbeiführt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 60 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu $10.000 bestraft werden.

Verbrechen gegen die Ehre

§ 17 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit einer Geldstrafe bis zu $5000 bestraft.

Ausgenommen hiervon sind lizenzierte Unternehmen.

Adels- sowie akademische Titel bedürfen eines Nachweises.

§ 18 Beleidigung

  1. Wer einen anderen Menschen beleidigt und damit in seiner Ehre kränkt, wird mit einer Geldstrafe bis zu $500 bestraft.

  2. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

§ 19 Üble Nachrede

  1. Wer in Bezug auf eine andere Person oder Personengruppe, eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche nicht bewiesen wahr ist und sich über die Unwahrheit bewusst oder unbewusst ist, wird mit einer Geldstrafe bis zu $2500 und einer Haftstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten bestraft.

  2. Wer innerhalb einer Gruppe oder auf Social Media Plattformen eine Tatsache äußert, welche nicht bewiesen wahr ist und sich über die Unwahrheit bewusst oder unbewusst ist, wird mit einer Geldstrafe bis zu $4000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Hafteinheiten bestraft.

  3. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

Verbrechen gegen das Eigentum

§ 20 Bestechung

Wer einem Amtsträger, Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Dienstleistung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit einer Geldstrafe bis zu $10000 bestraft.

§ 21 Korruption

Wer im geschäftlichen Verkehr als Amtsträger, Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil für sich oder Dritte als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er durch seine Handlungen im Betrieb oder im Department seine Dienstpflichten verletzt,

wird mit einer Geldstrafe bis zu $30.000 und bis zu einer Freiheitsstrafe von 120 Hafteinheiten bestraft.

§ 22 Urkundenfälschung

  1. Wer durch Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine echte oder unechte gebraucht, wird mit einer Geldstrafe bis zu $7500 bestraft.

  2. Wer seine Befugnisse als Amtsträger, Notar oder Rechtsanwalt missbraucht wird einer Geldstrafe bis zu $15.000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 Hafteinheiten sowie gegebenenfalls dem Entzug seiner Lizenz bestraft.

§ 23 Diebstahl

  1. Wer einer fremden Person eine bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sich oder andere zu bereichern, wird mit einer Geldstrafe bis zu $6000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten bestraft.

  2. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

§ 24 Raub

Wer mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einer fremden Person wegnimmt,um sich selbst oder andere zu bereichern, wird mit einer Geldstrafe bis zu $8.000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten bestraft.

§ 25 Hehlerei

  1. Wer wissentlich eine Sache, die einem anderen gestohlen wurde, kauft, wird mit einer Geldstrafe bis zu $4000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten bestraft.

  2. Wer eine Sache, welche er oder Dritte zuvor einer fremden Person entwendet hat, verkauft, wird mit einer Geldstrafe bis zu $6000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Hafteinheiten bestraft.

§ 26 Sachbeschädigung

  1. Wer eine fremde Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört, wird mit einer Geldstrafe bis zu 5000$ bestraft.

  2. Wer die Flagge des Staates San Andreas zerstört, beschädigt oder anderweitig schändet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 30 Hafteinheiten bestraft.

  3. Vandalismus in jeglicher Form ist untersagt und wird mit Geldbuße geahndet.

  4. An Privateigentum vollzogener Vandalismus wird mit einer Geldstrafe gem. §26 Abs.1 bestraft.

  5. An öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden wird vollzogener Vandalismus mit einer Geldstrafe bis zu $10.000 oder 20 Hafteinheiten bestraft.

§ 27 Betrug

  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einer Geldstrafe bis zu $20.000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 40 Hafteinheiten bestraft.

  2. In besonders schweren Fällen ist zusätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu 20 Hafteinheiten zu verhängen, wenn

a) gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.

b) einen immensen Vermögensverlust verschuldet, welcher eine große Anzahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten bringen kann.

c) seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

§ 28 Veruntreuung

  1. Wer einen Vermögenswert zur Verwaltung oder Bezug auf ein anderes Treueverhältnis von einem Dritten übergeben bekommt und dieses ohne das Wissen des Dritten nutzt, ihm dadurch einen wirtschaftlichen Schaden zufügt, handelt in Untreue und wird mit einer Geldstrafe bis zu $30.000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten bestraft.

  2. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

Verbrechen gegen die Öffentliche Ordnung

§ 29 Ruhestörung

  1. Wer durch laute Musik, lautes Sprechen oder sonstige laute Geräusche die öffentliche Ruhe stört, wird mit einer Geldstrafe bis zu $310 bestraft.

  2. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

§ 30 Hausfriedensbruch

  1. Wer in die Wohnung, Geschäftsräume oder in das Besitztum eines anderen eindringt, wird mit einer Geldstrafe bis zu $1500 bestraft.

  2. Hierbei handelt es sich um ein Antragsdelikt.

§ 31 Falschaussage

Wer als Zeuge oder bei einer Befragung unter Eid, wissentlich falsche Aussagen trifft, wird mit einer Geldstrafe bis zu $10000 und einer Haftstrafe von bis zu 30 Hafteinheiten bestraft.

§ 32 Betäubungsmittel und deren Erzeugnisse

  1. Nicht legalisierte, bewusstseinsverändernde Mittel und deren Erzeugnisse gelten im Sinne dieses Gesetzes als Betäubungsmittel.

  2. Wer Betäubungsmittel besitzt, wird mit einer Geldstrafe bis zu $6000 und einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten bestraft.

  3. Wer mit Betäubungsmitteln handelt, inverkehr bringt oder transportiert wird mit einer Geldstrafe bis zu $150.000 und einer Haftstrafe von bis zu 120 Hafteinheiten bestraft.

  4. Eine Freimenge von 3 Einheiten Cannabis und deren Erzeugnisse ist erlaubt.

§ 33 Waffengesetz

  1. Das öffentliche Tragen von Waffen ist innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Los Santos verboten und wird mit bis zu 2000$ und 10 Hafteinheiten bestraft.

  2. Ausgenommen hiervon sind staatliche Institutionen, Personen oder Personengruppen, welche nach Paragraf 33. Abs.2. c. hierzu berechtigt wurden.

  3. Der Besitz von Schusswaffen, welche nicht in die Kategorie Faustfeuerwaffen (Pistolen) fallen, benötigt eine schriftliche Genehmigung des Staates.

    1. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer Strafe von bis zu $35000 sowie 45 Hafteinheiten.

    2. Der Besitz von Waffen, welche unter die Kategorie Kriegswaffen fallen, wird mit bis zu $150.000 und bis zu 120 Hafteinheiten bestraft.

    3. Die Genehmigung wird zeitweilig durch das Los Santos Police Department erteilt.

  4. Der kommerzielle Handel mit Schusswaffen jeglicher Art benötigt eine schriftliche Genehmigung des Staates.

  5. Die Modifikation von Waffen in ihren Grundbestandteilen (Lauf, Verschluss, Bolzen) benötigt eine schriftliche Genehmigung des Staates.

  6. Der Handel mit Waffen, welche unter die Kategorie Kriegswaffen( Maschinenpistolen, Sturmgewehre, automatische Waffen, Maschinengewehre, Sprengstoffe) fallen, benötigt eine gesonderte staatliche Genehmigung.

  7. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer Strafe von bis zu $40000 sowie 90 Hafteinheiten.

  8. Der Ankauf von Waffen nach Paragraf 33 Abs. 2. wird mit einer Strafe von bis zu $25000 sowie 20 Hafteinheiten bestraft.

  9. Der Ankauf von Waffen nach Abs.3. b. wird mit einer Strafe von bis zu $40000 und 90 Hafteinheiten bestraft.

  10. Die Genehmigung wird zeitweilig durch das Los Santos Police Department erteilt.

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