Criminal Code of Procedure
Definition
Der Criminal Code of Procedure befasst sich im Kontext mit den Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens und ist somit Teil des formellen Strafrechts. Es reglementiert die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten.
Allgemeiner Teil
§ 1 Wahrheitsfindung
Beamte des LSPD und DOJ haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen, welche für die Beurteilung der Tat, des Beschuldigten und der Rechtsfolgen von Bedeutung sind.
Ferner haben alle o.g. Amtsträger ihr Amt unparteiisch und unvoreingenommen auszuüben. Ebenso haben Sie nicht nur die zu Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Tatsachen zu ermitteln.
§ 2 Anklage
Das Los Santos Police Department kann eine öffentliche Klage im Sinne der Gesetzbücher anregen.
Das Department of Justice ist dazu angehalten, jedes Klagebegehren nachzugehen. ² Es liegt im Ermessen des DoJ der Klage stattzugeben.
Das Los Santos Police Department hat jegliche Klagen zu bearbeiten, wenn sich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Staatsanwalt oder Richter im Staate befindet. ² Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Staatsanwalt oder Richter sich zum Zeitpunkt im Staate befindet. ³ Ist dies nicht der Fall, so fällt die Zuständigkeit an das PD.
Das LSPD kann im Falle des §2 Abs.3 S.3 nachträglich in Zusammenarbeit mit dem DoJ die weitere Bearbeitung/Ermittlung i.S.d. Klage weiterführen. ² Sofern das LSPD das Mitwirken des DoJ wünscht, so ist dies schriftlich festzuhalten und der Akte beizufügen. ³ Ist das Verfahren nachträglich durch das LSPD abgetreten worden, so ist das LSPD in jedem Falle als Nebenkläger aufzunehmen, außer das LSPD verzichtet darauf. Bei Verzicht ist dies schriftlich festzuhalten und der Akte beizufügen.
§ 3 Recht auf Beteiligung am Strafverfahren
Dem Beschuldigten in einer Strafsache muss die Gelegenheit zur Mitwirkung am gesamten Verfahren eingeräumt werden.
Ferner sind ihm alle belastenden Umstände zu erörtern und Gelegenheiten eingeräumt werden, gegen ihn vorliegende Verdachtsgründe zu entkräften und die Tatsachen geltend zu machen, welche zu seinen Gunsten sprechen.
Die Aussage eines Beschuldigten darf nicht durch unzulässige Maßnahmen beeinträchtigt, beeinflusst oder verfälscht werden.
§ 4 Recht auf Verteidigung
Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht, sich selbst zu verteidigen.
Ferner hat dieser das Recht sich zu jedem Zeitpunkt im laufendem Verfahren einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
Im Falle des §1 hat der Beschuldigte das Recht auf Akteneinsicht. Dies wird dem Beschuldigten durch die jeweilige Behörde auf Antrag gewährt.
§ 5 Beweiswürdigung
Der Beschuldigte darf nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
Der Beschuldigte kann Beweise zu seiner Entlastung vorbringen. Diese sind durch das DoJ oder PD ordnungsgemäß in die Ermittlung/Beweisführung aufzunehmen.
Beweise, die der Beschuldigte vorbringt, sind genauso zu gewichten wie andere Beweismittel.
§ 6 Rücktritt von der Strafverfolgung
Eine verurteilte und abgegoltene Straftat darf maximal 1 Monat berücksichtigt werden. Straftaten wie Mord, Totschlag, Korruption und Bestechung dürfen weiterhin berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Löschung von Daten.
Das Department of Justice sowie das Police Department können von der Strafverfolgung absehen, wenn die Strafsache minder schwerwiegend ist. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, das Verfahren einzustellen.
§ 7 Unschuldsvermutung
Wenn noch kein Urteil gesprochen wurde, gilt der Beschuldigte als nicht schuldig.
§ 8 Besondere Schwere der Schuld
Eine besondere Schwere der Schuld kann festgestellt werden, wenn aus niederen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder aus Habgier ein Verbrechen verübt wurde.
Wenn die besondere Schwere der Schuld durch einen Beamten des LSPD im Dienstgrad Captain oder höher festgestellt worden ist, so ist es möglich ein Viertel der angesetzten Maximalstrafe zusätzlich zu verurteilen.
§ 9 Hafttermine
Ein Verurteilter Straftäter bekommt am Ende eines laufenden Verfahrens, nach der Urteilsverkündung einen Hafttermin zugesprochen. Der Hafttermin kann im Anschluss der Urteilsverkündung angesetzt werden.
Dieser Hafttermin ist bindend und verpflichtend.
§ 10 Bildung der Gesamtstrafe
Es Bedarf einer Staffelung aller Vergehen, welche in einer fortlaufenden Tat begangen wurden.
Wer zu einer Strafe rechtskräftig verurteilt wird und das angesetzte Bußgeld nicht begleichen kann, muss die angesetzte Strafe in Hafteinheiten innerhalb einer Ersatzhaft verbüßen. Die Umrechnung hierfür gilt 20$ sind 1 Hafteinheit.
§ 11 Verjährung
Eine Strafsache verjährt nach seiner bekanntwerdung nach 28 Tagen.
Mord und Totschlag verjähren nicht.
§ 12 Banden
Unter eine Bande versteht man den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen.
§ 13 Antragsdelikte
Antragsdelikte müssen vom Opfer angezeigt werden und unterstehen erst ab dann einer ordentlichen Ermittlungsbehörde.
§ 14 Missbrauch der Amtsgewalt
Ein Missbrauch der Amtsgewalt liegt vor, wenn
Die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde.
Ohne dringenden Tatverdacht eine Person durchsucht wird.
Ohne dringenden Tatverdacht eine Durchsuchung von Fahrzeugen oder Gewerberäumen oder Wohnräumen oder Lagerräumen vorgenommen wird.
§ 15 Verletzung von dienstlichen Geheimnissen
Die Weitergabe von Informationen zu bestehenden und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Police-Department, an externe Personen ist untersagt und stellt ein grobes Fehlverhalten dar.
Die Weitergabe von Patienteninformationen in Bezug auf das Medical Center ist untersagt und stellt ein grobes Fehlverhalten dar. Ausgenommen hiervon ist die in Schrift oder mündliche Zustimmung des Chief, Deputy Chief oder Captains des Los Santos Police Departments, wenn die Notwendigkeit der Informationen im Falle von Aufklärung in Bezug auf Strafermittlungen gegeben ist.
Im Bezug auf § 15 Abs. 1,2 CCOP stellt die Weitergabe von internen Informationen ebenso einen groben Verstoß dar.
§ 16 Police Department
Das Los Santos Police Department nimmt seine Aufgaben als Vollzugs-, Ordnungs-, Judikativ- und Ermittlungsbehörde wahr.
§ 17 Rechtsanwälte
Attorneys at Law treten als freies Organ der Rechtspflege im Strafverfahren als Verteidiger oder Vertreter der Nebenklage auf.
Dem Beschuldigten ist auch in der Haft schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.
Der Verteidiger hat die gleichen Rechte auf Beteiligung am Verfahren wie die von ihm Vertretenen Mandanten.
Der Attorney at Law ist frei in der Wahl seiner Mandanten. Eine Vertretungspflicht existiert nicht.
Public Defender sind nicht frei in der Wahl ihrer Mandanten. Sie haben, falls von dem Beschuldigten gewünscht, eine Vertretungspflicht.
Das Ermittlungsverfahren
§ 18 Durchsuchungen von Personen und Orten
Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen.
Bei der Durchsuchung werden die Kleidung der Person sowie die Körperoberfläche und die problemlos zugänglichen Körperöffnungen abgesucht. Dies beinhaltet Mund, Nase und Ohren und schließt Genitalöffnungen aus.
Die Durchsuchung einer Person und Ihrer am Körper anliegenden Kleidung bedarf keiner Anordnung und kann vorgenommen werden, wenn
Zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen kann.
Die Person wurde in Gewahrsam genommen.
Die Person einer Straftat verdächtigt wird.
Die Person auf frischer Tat bei der Begehung einer Straftat ergriffen wurde.
Die Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung oder Räume, auf welche der Beschuldigte Zugriff hat, kann nur durch Zustimmung des Chief, Deputy Chief oder Captains des LSPD erfolgen. Eine Durchsuchung ohne Zustimmung ist nur dann möglich, wenn
Gefahr im Verzug ist.
Eine Verschleierung von Beweismitteln zu befürchten ist.
Die Durchsuchung an sich ist nur zulässig, wenn
Dadurch die Ergreifung des Beschuldigten erzeugt werden kann.
Bestimmte Gegenstände beschlagnahmt werden können.
Eine Straftat dadurch verfolgt werden kann.
Dadurch der Aufenthaltsort einer Drittperson ermittelt werden kann.
§ 19 Sicherstellung von Beweismitteln
Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, dürfen in Verwahrung genommen werden.
Beschlagnahmte Gegenstände dürfen auf den gesamten Ermittlungszeitraum konfisziert werden und verbleiben nach der Verurteilung des Täters in der Obhut der Ermittlungsbehörden.
Wird eine Person freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt oder geschlossen, so hat sie das Recht, legale Gegenstände zurückzufordern.
Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, im Fall von Abs. 3 beschlagnahmte Gegenstände auszuhändigen.
Beschlagnahmung von Fahrzeugen sind nur zulässig, wenn
Es als Beweismittel in einem Fall des Criminal Codes vorliegen muss.
Fortwährend im Rahmen von Straftaten genutzt wird. Dies erfordert die Zustimmung des Chief, Deputy Chief oder des Captains des LSPD, oder eines der im Dienst befindlichen Vertreter des DoJ.
§ 20 Unmittelbarer Zwang
Police Department sind bemächtigt, den unmittelbaren Zwang, der für die Durchführung polizeilicher Maßnahmen und der Ermittlung erforderlich ist, einzusetzen.
Es liegt ein grober Verstoß vor, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
§ 21 Miranda Warnung
Die Miranda Warnung ist verpflichtend jedem Straftäter, welcher in Gewahrsam genommen wird mitzuteilen. Sie sollte grundsätzlich vor der ersten Vernehmung durch Polizei verlesen werden. Wurden die Rechte zweimal verlesen, gelten diese als “verstanden”.
Die Aussage eines Beschuldigten ist erst dann verwertbar, wenn die Miranda Warnung verlesen und verstanden wurde.
“Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Können Sie sich keinen leisten, wird Ihnen einer vom Staate San Andreas gestellt. Ist kein Anwalt verfügbar, müssen Sie sich selbst verteidigen. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?”
§ 22 Gewahrsam
Eine Person, welche eine Straftat im Sinne des CC begangen hat oder gleiches vermutet wird, ist in Gewahrsam zu nehmen. Die maximale Zeit, welche eine Person in Gewahrsam genommen werden kann, beträgt 2 Stunde.
Nach Abschluss einer polizeilichen Maßnahme ist die Person unverzüglich aus dem Gewahrsam zu entlassen.
Ist eine Gewahrsamnahme über 2 Stunden notwendig, so ist dies dem DoJ anzuzeigen. Ist kein Vertreter des DoJ verfügbar, so hat die PD Leitung dies zu entscheiden und dem DoJ schriftlich mitzuteilen. Sofern eine Akte angelegt wurde, ist dies auch in der Akte zu vermerken.
§ 23 Untersuchungshaft
Eine Untersuchungshaft darf gegen Beschuldigte in einer Strafsache durch das LSPD angeordnet werden, wenn ein Haftgrund besteht. Eine Untersuchungshaft ist sofort dem Chief, Deputy Chief, Captian oder Lieutenant zur Prüfung vorzulegen. Im Falle der Anwesenheit eines Vertreters des DoJ hat das PD das DoJ hinzuzuziehen.
Bei einer Untersuchungshaft ist immer auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.
Eine Untersuchungshaft darf eine Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten.
Ein Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte
Beweismittel vernichten, verändern, unterdrücken oder fälschen könnte.
Auf Mitbeschuldigte oder Zeugen einwirken könnte.
Sich der Ermittlung durch Flucht oder Verbergen entziehen könnte.
Durch Taten die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Besonderer Teil
§ 24 Rechtsmittel
Rechtsmittel gegen Urteile des LSPD sind die Berufung.
Rechtsmittel sind unmittelbar nach dem Urteil einzulegen.
Eine Berufung ist zulässig, wenn sich Bedenken gegen die Richtigkeit des Urteils ergeben. Ein Berufungsverfahren wird durch den Chief oder Deputy Chief zugelassen und ohne eine weitere Beweismittelaufnahme bearbeitet. Es steht dem LSPD frei, das Verfahren bzw. den Vorsitz einer Verhandlung an das DoJ abzutreten. Bei Übergabe an das DoJ ist dies schriftlich festzuhalten und in der Akte zu vermerken.
Rechtsmittel in erster Instanz gegen ein Berufungsverfahren ist die Revision. Eine Revision ist gem. §24 Abs.2 nach dem Urteil per Antrag einzuleiten. ² Der Antrag hat der jeweils Vorsitzende der Verhandlung entgegenzunehmen und dem DoJ zukommen zu lassen.
Rechtsmittel in zweiter Instanz ist die erneute Prüfung des Sachverhalts durch den obersten Richter im Staat oder dessen Stellvertreter. ² Das DoJ (stellv. oberster Richter im Amt, oder stellv. des ORiA) hat allen Beteiligten erneut die Möglichkeit einzuräumen, neue Beweise zur Be- oder Entlastung einzureichen. ³ Die Frist zur Einreichung setzt der ORiA oder dessen Stellvertreter fest.
Beteiligte eines Revisionsverfahrens haben sich durch einen anerkannten Rechtsbeistand vertreten zu lassen.
§ 25 Beschlüsse
Chief oder Deputy Chief des LSPD können Beschlüsse mündlich oder schriftlich erlassen.
Beschlüsse können die Gesetze von San Andreas außer Kraft setzen oder kräftigen.
Gesetzesänderungsersuche in Beschlussform müssen binnen 7 Tagen an den Commissioner des LSPD schriftlich weitergeleitet werden.
Ein Beschluss kann durch die im LSPD angewandte Rangfolge vom nächsthöheren Beamten aufgehoben oder ergänzt werden.
Ein Beschluss hat immer eine öffentliche Wirksamkeit.
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